SATZUNG

§ 1 Name und Sitz des Vereins

§ 2 Zweck des Vereins

§ 3 Mitglieder

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. durch Austritt
  2. durch Ausschluss
  3. durch Tod

§ 5 Pflichten der Mitglieder

§ 6 Verwendung der Finanzmittel

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 8 Die Mitgliederversammlung

  1. a) Feststellung, Abänderung und Auslegung der Satzung,
  2. b) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes,
  3. c) Wahl des Vorstandes,
  4. d) Wahl von zwei Rechnungsprüfern auf die Dauer von 2 Jahren,
  5. e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages,
  6. f) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes,
  7. g) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
  8. h) Entscheidung über die Berufung nach § 3 und § 4 der Satzung,
  9. i) Ernennung von Ehrenmitgliedern;
  10. k) Entgegennahme des musikalischen Berichts des Chorleiters.

§ 9 Der Vorstand

§ 10 Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 11 Auflösung des Vereins

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 06.06.2015 in Halle an der Saale

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Kategorie: Verein
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